1. Allgemeines
Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern. Einkaufsbedingungen des Käufers haben für uns auch ohne ausdrückliche
Ablehnung keine Geltung.
2. Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Uns erteilte Lieferaufträge sind unwiderruflich und gelten erst mit schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung oder
Rechnungserteilung als angenommen. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen sind nur dann verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Das Gleiche gilt für alle technischen
Angaben und Beschreibungen sowie Angaben über Zustand, festes und loses Zubehör. Grundsätzlich ist die Rückgängigmachung von Aufträgen ausgeschlossen. Falls ausnahmsweise einem Verlangen des
Bestellers auf Rückgängigmachung stattgegeben wird, sind vom Besteller die entstandenen Unkosten und der entgangene Gewinn zu ersetzen.
3. Preise
Unsere Preise gelten ab Lager oder Werk. Sie verstehen sich ohne Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Spesen. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe
berechnet.
4. Lieferanten- bzw. Kundenschutz
Werden Maschinen von uns nicht ab Lager offeriert und der Standort dem Kaufinteressenten nebst Anschrift nachgewiesen oder bekanntgegeben, so verpflichtet sich der Angebotsempfänger, die Anschrift an
dritte Personen nicht weiterzugeben und weder selbst noch über Dritte die nachgewiesene Maschine anders als über unsere Firma zu kaufen, ebenso wie er sich verpflichtet, jegliche Preis- und
Abschlussverhandlungen nur durch uns zu führen. Im entgegengesetzten Fall hat der Angebotsempfänger den uns entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen unserem nachgewiesenen Einkaufspreis und
dem Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten.
5. Versand / Gefahrenübergang
Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit Absendung ab jeweiligem Standort geht die Gefahr auch dann auf den Besteller über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde oder der Lieferer
noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Der Verladevorgang am Abgabestandort ist ein Bestandteil des Versandes. Für Transportschäden haften wir
nicht. Der Besteller hat das Recht, vor Versand der Ware die Verpackung bzw. Befestigung zu überprüfen und/oder selbst vorzunehmen. Bei Verzögerung des Versands aus Gründen, die der Besteller zu
vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Umdisposition unserer Lieferanten, höhere Gewalt, Zerstörung, Beschädigung oder Verwechslung des Kaufgegenstandes befreien uns von der Lieferverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen
Nichtlieferung und Überschreiten der Lieferzeit sind gegen uns ausgeschlossen. Wird Probelieferung vereinbart, wobei der Hin- und Rücktransport auf Rechnung des Käufers durchgeführt wird, so gilt die
Maschine nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als bedingungsgemäß geliefert und abgenommen. Sofort mit Ablauf der Probezeit ist der volle Kaufpreis fällig und zahlbar. Irgendwelche Reparaturen,
Änderungen usw. gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers. Wird die Maschine nicht übernommen, so ist dies einen Tag vor Ablauf der Probezeit mitzuteilen und die Maschine am 1. Tag nach abgelaufener
Probezeit versichert und frachtfrei zurückzuliefern. Bei Rücknahme sind wir zu einer Ersatzlieferung nicht verpflichtet.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, vor Abholung bar und ohne Abzug fällig. Schecks werden nach Vereinbarung angenommen. Aufrechnungen mit irgendwelchen Gegenforderungen und
die Einrede eines Zurückbehaltungsrechts sind ausgeschlossen. Wird ausnahmsweise einer Teilzahlung oder Zahlung nach Lieferung der Maschine von uns zugestimmt, so berechtigen irgendwelche
Beanstandungen nicht zur Kürzung oder Zurückhaltung des vereinbarten Kaufpreises. Erfolgt die Abholung der Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so ist der Kaufpreis einschl. MWSt.
spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei verspäteter Zahlung werden vom Tage der Fälligkeit an Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet, ohne dass es einer formellen
Inverzugsetzung bedarf. Bei Zahlung in ausländischer Währung gilt die Zahlungspflicht erst dann als erfüllt, wenn der Lieferer den vollen EUR-Betrag zur freien Verfügung erhalten hat.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten unser uneingeschränktes Eigentum. Der Käufer ist bis zur vollen Zahlung des
Kaufpreises verpflichtet, Maschinen und Zubehörteile gegen alle Gefahren ausreichend zu versichern, sie in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen ausführen zu lassen.
Solange unser Eigentum fortbesteht, darf der Kaufgegenstand nicht weiterveräußert, übereignet oder mit Rechten Dritter belastet werden. Im Falle eines Wiederverkaufs gilt der erweitererte
Eigentumsvorbehalt.
8. Gewährleistung
Gebrauchte Maschinen und Geräte werden von uns in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich befinden. Zubehör wird nur soweit vorhanden mitgeliefert. Gebrauchte Maschinen gelten bereits mit beendeter
Besichtigung, Abholung oder Verladung unter Ausschluß jeglicher Mängelhaftung und Schadensersatzpflicht als bedingungsgemäß angenommen und genehmigt. Der Käufer hat das Recht, die Ware vor
Vertragsabschluß zu besichtigen und zu prüfen. Macht er von diesem Recht, gleich aus welchem Grunde, nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an. Später
erhobene Reklamationen können nicht anerkannt werden. Falls in besonderen Fällen Riss- und Bruchfreiheit garantiert wird, so bezieht sich diese Garantie nur auf Brüche, die die Verwendungsfähigkeit
ausschließen. Für Mängel an besonders dem Verschleiß unterworfenen Teilen wie Zahnrädern, Büchsen, Hebeln, Wannen usw. wird auch bei garantierter Riss- und Bruchfreiheit keine Gewähr übernommen.
Geschweißte und geriegelte Maschinen gelten als bruchfrei.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sowie für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozeß, ist Hagen. Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
10. Verbindlichkeit des Vertrages
Diese Bedingungen liegen allen Angeboten und Kaufabschlüssen zugrunde und bilden einen wesentlichen Bestandteil eines zustandegekommenen Kaufvertrages, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung
hiervon abweichende Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Wirksamkeit eines abgeschlossenen Vertrages wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass einzelne
Vertragsbedingungen unwirksam sind.